Mahnwesen

Möchten Sie Mitglieder, die Ihre Beiträge nicht zahlen, eindringlich zum Begleichen Ihrer Schuld auffordern, so kommen Mahnungen ins Spiel. Als starkes Werkzeug kann goalio Ihnen auch bei diesem Thema mit mehreren Funktionalitäten zur Seite stehen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Prinzipien dahinter ein wenig näher bringen.

Mahngebühren festlegen

Der Verein hat dabei in goalio die Möglichkeit, die Höhe der Gebühr für die ersten drei und alle weiteren Stufen unterschiedlich hoch anzusetzen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

  1. Öffnen Sie in der gelben Menüleiste unter Beiträge die Seite Gebühren
  2. Geben Sie im Feld der jeweiligen Mahnstufen die Höhe des Beitrages an, der pauschal anfallen soll
  3. Speichern Sie Ihre Änderung durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche

Mahnlauf durchführen

Um allen nicht zahlenden Mitgliedern eine Zahlungserinnerung zu schicken, können Sie einen Mahnlauf wie folgt durchführen:

  1. Öffnen Sie in der gelben Menüleiste unter Buchungen die Seite Mahnwesen
  2. Betätigen Sie die Schaltfläche Neu, um einen neuen Mahnlauf anzulegen
  3. Stellen Sie ein, ob es sich um einen Testlauf handelt, und ob bereits ausgetretene Mitglieder ebenfalls gemahnt werden sollen
  4. Legen Sie fest, ab welcher Altschuld Mitglieder gemahnt werden sollen. So können unnötige Kosten durch Mahnungen für Kleinstbeträge vermieden werden.
  1. Wählen Sie im Feld Stichtag ein Datum aus, zu welchem gemahnt werden soll. Die Auswahl beschränkt sich hierbei auf die Daten, welche bei Zahlungsläufen verwendet wurden. So wird verhindert, dass beispielsweise neue Mitglieder abgerechnet werden, welche noch nie abgerechnet wurden.
  2. Optional können Sie den Mahnlauf auf jene Mitglieder beschränken, welche eine bestimmte Zahlungsmethode verwenden. Wählen Sie diese dazu im Feld Payment type aus.
  3. Der Mahnlauf wird durchgeführt, sobald Sie die Schaltfläche Speichern Betätigen. Dies kann besonders bei größeren Vereinen einige Zeit in Anspruch nehmen, in welcher Sie die Seite wechseln oder schließen können

Kehren Sie an einem späteren Zeitpunkt auf die Seite zurück, wird Ihnen im Feld Status signalisiert, ob der Mahnlauf bereits abgeschlossen ist, oder gerade noch durchgeführt wird. Ist er beendet, so finden Sie die generierten Dateien wie folgt:

  1. Doppelklicken Sie auf den entsprechenden Mahnlauf, um Ihn zu öffnen
  2. Steuern Sie nun den Reiter Dateien an
  3. Die in der Liste angezeigten Dokumente können Sie jetzt zur weiteren Verwendung mit einem einfachen Klick herunterladen. Sollten keine Dateien angezeigt werden, so aktualisieren Sie die Seite durch Betätigen der Taste F5.