4. Geltender Beitragszyklus

Da sowohl für jedes Mitglied, als auch für jeden Beitrag ein eigener Zahlungsrhythmus angegeben werden kann, möchten wir mit diesem Artikel die Frage klären, welcher Zyklus denn nun gültig ist. Das Prinzip ist dabei recht einfach:

Der Zahlungsrhythmus eines Mitgliedes kann auch als persönliche Präferenz angesehen werden. Er legt also nicht fest, wann ein Beitrag fällig wird, sondern nur, in welchen Abständen das Mitglied ihn bezahlen möchte.

Der Beitragszyklus hingegen wird vom Verein vorgegeben und legt fest, wann ein Beitrag zu entrichten ist.

Wenn also beispielsweise ein Mitglied mit jährlichem Zahlungsrhythmus einen monatlichen Beitrag bezahlen möchte, so muss er dies einmal im Jahr für die kommenden zwölf Monate im Voraus tun.